Das Geschäftsführende Präsidium hat sich, nach Anfrage und auf Wunsch der SVG, und gemäß Artikel 36 der Richtlinie des NBRV entschlossen, die erste Mannschaft des SVG Nieder-Liebersbach in die Oberliga Nordbaden einzustufen. Die zweite Mannschaft wird in die

Landesliga eingestuft. Gleichzeitig erhält die erste Mannschaft der SVG Nieder-Liebersbach eine Aufstiegssperre von 2 Jahren.

Die logistische Situation hat uns dazu bewogen, diese Einstufung vorzunehmen.

Wäre die SVG Nieder Liebersbach in die Verbandsliga eingestuft worden, hätte entweder der SV 98 Brötzingen absteigen oder der ASV Daxlanden aufsteigen müssen. Ebenso hätten die Ligen-Einteilung von Schüler bis Oberliga neu eingeteilt werden müssen.

Jedoch haben die meisten Vereine die Hallen bereits gebucht und es sind auch die ersten Terminänderungen eingegangen.

Vor allem liegt dem Präsidium das Wohlergehen eines jeden Vereins am Herzen und des gesamten Verbandes. Die SVG Nieder Liebersbach hätte nach Abgängen nur eine Mannschaft stellen können?

Das geschäftsführende Präsidium ist der Meinung, dass wir zum Wohlergehen der NBRV Vereine entschieden haben.

Mit sportlichem Gruß

Geschäftsführende Präsidium des NBRV

Ralph Jens Schmidt - Präsident

Hardy Stüber - Vizepräsident Sport

Silvia Hilkert - Vizepräsidentin Finanzen

Marina Müller - Vizepräsidentin Verwaltung 

Max Heneka - Rechtsausschuss 1


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